1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss
1.1Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Beratungsleistungen der Leemann GmbH, Rheinfelden (nachfolgend „Leemann“), gegenüber ihren Klienten im In- und Ausland.
1.2Abweichende Geschäftsbedingungen des Klienten finden keine Anwendung, es sei denn, deren Geltung wird von Leemann ausdrücklich schriftlich bestätigt.
1.3Mit Erteilung eines Auftrags, spätestens jedoch mit Inanspruchnahme von Leistungen, gelten diese AGB als anerkannt.
2. Leistungen von Leemann
2.1Leemann erbringt Beratungsleistungen in den Bereichen Strategie, Organisation, M&A und Transformation.
2.2Leemann erbringt ausschliesslich betriebswirtschaftliche Beratungsleistungen. Etwaige rechtliche Hinweise stellen lediglich kaufmännische Einschätzungen dar und sind nicht als Rechtsberatung zu verstehen; für rechtliche Fragen hat der Klient eigene Rechtsberater beizuziehen.
2.3Inhalt, Umfang und Dauer der Leistungen werden im jeweiligen Angebot oder Projektauftrag festgelegt und können im gegenseitigen Einvernehmen angepasst werden.
2.4Leemann ist berechtigt, zur Vertragserfüllung qualifizierte Subunternehmerinnen und Subunternehmer einzusetzen. Die Verantwortung gegenüber dem Klienten verbleibt bei Leemann.
3. Vertragsdauer und Kündigung
3.1Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien jederzeit und ohne Frist schriftlich gekündigt werden.
3.2Im Falle einer Kündigung werden sämtliche bis dahin erbrachten Leistungen nach den vereinbarten Honorarkonditionen abgerechnet.
3.3Wurde ein Pauschalhonorar vereinbart, werden die bereits geleisteten Arbeiten nach den gültigen Tagessatzkonditionen verrechnet.
4. Honorar und Nebenkosten
4.1Das Honorar wird nach der im jeweiligen Angebot festgelegten Abrechnungsmethode berechnet. Möglich sind insbesondere Abrechnungen auf Basis von Beratertagen (ganze oder halbe Tage), Stunden oder Pauschalhonoraren.
4.2Die Höhe des Honorars richtet sich nach Seniorität und Qualifikation der eingesetzten Beraterinnen und Berater.
4.3Die Einsatzplanung erfolgt in Abstimmung mit dem Klienten. Der tatsächliche Aufwand hängt vom Input und der Mitarbeit des Klienten ab. Die geleisteten Tage werden regelmässig reportet, so dass der Umfang der Unterstützung laufend neu abgestimmt werden kann.
4.4Nebenkosten (Reise, Unterkunft, Kommunikation, Backoffice etc.) werden mit einer im jeweiligen Angebot definierten Nebenkostenpauschale in Prozent des nicht rabattierten Honorars abgerechnet. Kosten für Flüge ausserhalb Europas werden separat nach effektivem Aufwand in Rechnung gestellt.
4.5Rechnungsstellung erfolgt monatlich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer mit einem Zahlungsziel von 21 Tagen.
4.6Bei Zahlungsverzug ist Leemann berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahngebühren geltend zu machen.
5. Rechte an Arbeitsergebnissen und Methoden
5.1Sämtliche Arbeitsergebnisse, Analysen, Präsentationen, Berichte, Konzepte sowie alle von Leemann eingesetzten Methoden, Modelle und Tools bleiben im Eigentum von Leemann, unabhängig davon, ob sie im Rahmen des Projekts speziell für den Klienten erstellt oder angepasst wurden.
5.2Der Klient erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Dauer des jeweiligen Projekts zum internen Gebrauch.
5.3Eine Weitergabe, Veröffentlichung oder sonstige Verwertung der Arbeitsergebnisse an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Leemann.
6. Referenznutzung
6.1Leemann ist berechtigt, die im Rahmen der Zusammenarbeit durchgeführten Projekte als Referenz in ihrer Kommunikation und im Marketing zu nutzen.
6.2Dies umfasst insbesondere die Nennung des Klienten, die Beschreibung von Projektinhalten in allgemeiner Form sowie die Darstellung von Erfolgen und Ergebnissen, soweit dadurch keine vertraulichen Informationen im Sinne von Ziff. 7 offengelegt werden.
7. Vertraulichkeit
7.1Leemann verpflichtet sich, alle im Rahmen des Projekts erhaltenen Informationen des Klienten vertraulich zu behandeln, sofern diese nicht öffentlich bekannt oder ohne Zutun von Leemann allgemein zugänglich sind.
7.2Die Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.
7.3Eine Haftung für den unbefugten Zugriff Dritter auf Daten oder Kommunikationswege (z. B. bei elektronischer Übertragung) ist ausgeschlossen.
7.4Leemann darf anonymisierte Projektdaten und -erfahrungen zur Weiterentwicklung ihrer Beratungsleistungen nutzen.
7.5Leemann ist berechtigt, bei der Erbringung ihrer Beratungsleistungen gängige sowie künftig verfügbare technologische Hilfsmittel, einschliesslich Anwendungen der Künstlichen Intelligenz (KI), einzusetzen. Der Einsatz erfolgt stets nach pflichtgemässem Ermessen. Eine Haftung für Ergebnisse oder Inhalte, die auf KI-Systemen beruhen, ist ausgeschlossen, soweit Leemann nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt.
8. Haftung
8.1Leemann erbringt ihre Leistungen nach dem Stand von Wissenschaft, Methodik und Praxis mit der gebotenen Sorgfalt.
8.2Eine Haftung besteht nur für Schäden, die vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.
8.3Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Leemann ausschliesslich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden.
8.4Die Haftung ist der Höhe nach auf das Nettohonorarvolumen des jeweiligen Projekts beschränkt.
8.5Schadensersatzansprüche müssen innerhalb von sechs Monaten nach Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden und verjähren spätestens nach zwei Jahren.
9. Abwerbeverbot
9.1Der Klient verpflichtet sich, während der Dauer des Vertragsverhältnisses sowie für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Projektabschluss keine Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter von Leemann sowie keine von Leemann eingesetzten Subunternehmerinnen oder Subunternehmer abzuwerben oder ihnen Anstellungs-, Dienstleistungs- oder Beraterverträge anzubieten.
10. Schlussbestimmungen
10.1Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirtschaftlich möglichst gleichwertige Regelung ersetzt.
10.2Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
10.3Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
10.4Gerichtsstand ist Rheinfelden, Schweiz.
Rheinfelden, 3. September 2025
